Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2025
Sonstiges
27.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Sonstiges
16.04.2024
Eröffnungen
04.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
14.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
09.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.11.2019 bis zum 31.12.2019
17.12.2019
Berichtigungen
12.12.2019
Neueintragungen